Sein Zweck:
- die Wahrung der Interessen der Schutzdienstpflichtigen und der Zivilschutzorganisationen;
- die Erhaltung und Förderung der Akzeptanz des Zivilschutzes durch Öffentlichkeitsarbeit und Aktivitäten;
- die Stärkung des Zivilschutzes als kompetenter Partner im Bevölkerungsschutz und die Förderung der Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen sowie weiterer Institutionen;
- die Unterstützung der kommunalen und kantonalen Dienststellen des Zivilschutzes in Angelegenheiten des Zivilschutzes und bei
Zivilschutzeinsätzen
- die Mitarbeit und Mitgestaltung bei den Vorgaben für die dienstliche und ausserdienstliche Aus- und Weiterbildung sowie weiterer Zivilschutzangelegenheiten im Rahmen von Vernehmlassungen der Verbandskantone und des Bundes.
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